Mit der Zustimmung des Bundesrates ist der entscheidende rechtliche Rahmen für ein aktives Wolfsmanagement in Deutschland geschaffen worden. Der Kreisagrarausschuss der CDU Rhein-Sieg begrüßt diesen Schritt ausdrücklich und stellt sich dabei an die Seite von Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW ist die einzige Stelle, die über das notwendige Fachwissen, die rechtlichen Instrumente und die institutionelle Verantwortung verfügt, um das Wolfsmanagement in NRW einheitlich, rechtssicher und praxistauglich umzusetzen. Der Kreisagrarausschuss RSK erwartet daher, dass Ministerin Gorißen die umfassende Zuständigkeit für das Wolfsmanagement in NRW übertragen wird – und vertraut darauf, dass sie diese Aufgabe mit der ihr eigenen Fachkompetenz unverzüglich und entschlossen angeht.
Der Beschluss im Überblick
Das „Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ (Drucksache 21/3546) eröffnet den Ländern die Möglichkeit, Wolfsbestände auf der Grundlage von Managementplänen zu regulieren, sofern ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt. In Regionen mit hohen Wolfsbeständen ist eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. Bei ungünstigem Erhaltungszustand ist die Jagd auf die Abwendung wirtschaftlicher Schäden sowie auf Fälle beschränkt, in denen öffentliche Sicherheit oder Gesundheit der Menschen berührt sind. Der bisherige § 45a BNatSchG mit seinen Sonderregelungen für den Wolf wird gestrichen. Der Wolf unterliegt damit künftig vollständig dem Jagdrecht – und damit der Verantwortung der Länder.
Was das Ministerium jetzt konkret leisten muss
Als alleinige fachkundige Behörde muss das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW unverzüglich die Grundlagen für ein funktionsfähiges Wolfsmanagement schaffen. Zentrale Voraussetzung ist dabei eine lückenlose, flächendeckende und transparente Dokumentation aller Risse – denn ohne belastbare Datenbasis ist weder ein rechtssicherer Managementplan noch eine glaubwürdige Bestandsregulierung möglich.
Rissdokumentation und DNA-Beprobung: Die Prozesse nach Rissereignissen müssen landesweit standardisiert werden. Tierärzten ist zu ermöglichen, vom Land anerkannte und subventionierte Rissproben durchzuführen und diese unmittelbar an das Senckenberg-Institut weiterzuleiten – sofern ein landeseigener Rissgutachter nicht unmittelbar zur Verfügung steht. Betroffene Weidetierhalter müssen unaufgefordert eine B-Probe erhalten. Weist das DNA-Ergebnis andere Caniden als Verursacher aus, ist zudem eine wissenschaftliche Plausibilitätsprüfung zwingend erforderlich.
Wolfsmonitoring: Das Wolfsmonitoring in NRW muss nach dem Vorbild Niedersachsens grundlegend verbessert werden. Die Veröffentlichung von DNA-Beprobungsergebnissen in Risslisten ist erheblich zu beschleunigen – nur ein aktuelles, flächendeckendes und öffentlich zugängliches Monitoring schafft die Grundlage für Managementpläne, die einer rechtlichen Überprüfung standhalten.
Managementpläne: Auf dieser Grundlage hat das Ministerium unverzüglich revierübergreifende Managementpläne zu erarbeiten. Diese müssen den günstigen Erhaltungszustand auf Landesebene rechtssicher feststellen und dokumentieren. Zugleich sind Gebiete auszuweisen, in denen eine wolfsabweisende Zäunung aufgrund von Topografie, Vegetation oder Bodenbeschaffenheit nicht möglich ist. Ausdrücklich einzubeziehen sind auch jene Gebiete, in denen Wolfszäune die Lebensraumnutzung anderer Wildtiere – insbesondere des heimischen Rotwildes – erheblich einschränken oder verhindern würden. Eine weitere Zerschneidung von Wildtierpopulationen und ihrer Wanderkorridore durch flächendeckende Zäunung widerspricht den Grundsätzen eines integrierten Wildtiermanagements und muss bei der Gebietsausweisung zwingend berücksichtigt werden.
Sofortmaßnahmen und Nottötungsregelung: Bis zur Umsetzung der Managementpläne sind praxistaugliche Entnahmemöglichkeiten im Schadensfall auf Basis der geltenden Rechtslage zu schaffen. Darüber hinaus bedarf es eines rechtsverbindlichen Rahmens, der die Nottötung schwer verletzter Weidetiere nach einem Wolfsangriff ermöglicht, wenn kein Tierarzt verfügbar ist – etwa durch eine Schusserlaubnis für Polizei oder Jäger.
„Ministerpräsident Hendrik Wüst und die CDU haben auf Bundes- und Landesebene für dieses Gesetz gekämpft – das verdient Respekt und Anerkennung. Doch mit dem Bundesratsbeschluss beginnt die eigentliche Arbeit erst. Ein Gesetz allein rettet keinen Betrieb mit Weidetierhaltung und verhindert keinen weiteren Riss. Der Kreisagrarausschuss der CDU Rhein-Sieg appelliert an die schwarz-grüne Landesregierung, nun geschlossen und entschlossen zu handeln. CDU und Grüne tragen gemeinsam Regierungsverantwortung – und gemeinsam die Pflicht, Ministerin Gorißen bei der zügigen und konsequenten Umsetzung des Wolfsmanagements den Rücken zu stärken. Nur wenn die Koalition in dieser Frage geeint auftritt, wird aus dem Bundesgesetz gelebte Rechtssicherheit für die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter im Rhein-Sieg-Kreis“, so der Vorsitzende des Kreisagrarausschusses, Paul Freiherr von Boeselager.

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