Beabsichtigte Schließung der Geburtshilfestation in Sankt Augustin

Beabsichtigte Schließung der Geburtshilfestation in Sankt Augustin
CDU Rhein-Sieg verlangt sorgfältige Prüfung

Die Beabsichtigte Schließung der Geburtshilfestation am Standort in Sankt Augustin zum 30.6.2017 durch das Management der Asklepios-Kliniken hat sowohl bei den dort beschäftigten 125 Mitarbeitern als auch in Sankt Augustin und in den umliegenden Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises für große Verunsicherungen gesorgt. „Vor allem im östlichen Teil des Rhein-Sieg-Kreises, wo man, was die Kapazitäten für Geburtshilfe betrifft, nicht auf Rosen gebettet ist, läuten die Alarmglocken“, beschreibt der CDU-Landtagskandidat für den Wahlkreis 25, Björn Franken, die Stimmung in den Berggemeinden.

Ist es doch innerhalb weniger Jahre bereits die dritte Geburtshilfestation in der Region, die ihre Pforten schließt. Asklepios beabsichtigt nun, diesen als „unwirtschaftlich“ eingestuften Teil aus dem Portfolio des medizinischen Dienstleistungsangebotes am Standort Sankt Augustin zu streichen und – die Zustimmung der Kostenträger vorausgesetzt – auf Kliniken der Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe (GFO) in der Region zu verteilen. In Rede stehen hier Troisdorf, Bad Honnef und möglicherweise Bonn.

Vor Jahren wurde das Angebot einer zentral erreichbaren Notfallversorgung im Bereich der Neonatologie von Siegburg nach Sankt Augustin verlagert. Die Kinderklinik Sankt Augustin verzeichnet im Schnitt rund 1.000 Geburten pro Jahr und ist aufgrund der fachübergreifenden Versorgung der Früh- und Neugeborenen und ihrer Mütter ein elementarer Baustein im Gesundheitssystem unserer nach wie vor wachsenden Region. Hinzu kommt, dass jedes Jahr rund 20 Prozent der in der Geburtsstation geborenen Kinder auf anderen Stationen oder in der Kinderherzklinik am Standort weiterbehandelt werden. „Die am Standort Sankt Augustin entstandenen und genutzten Synergien, insbesondere bei der Behandlung von Risikogeburten, stellen einen nicht unerheblichen Mehrwert für die Gesundheitsversorgung unserer Region dar“, weiß Andrea Milz, die Landtagsabgeordnete für Sankt Augustin, aus vielen Gesprächen mit jungen Familien zu berichten.

Nach Angaben der Bezirksregierung sei das Prüferfahren zur beabsichtigten Schließung soeben erst eingeleitet worden, dennoch ließ der Sprecher der Bezirksregierung in einem Bericht des Bonner Generalanzeigers vom 8.12.2016 verlautbaren, dass die Versorgung für die Region, Bonn, Euskirchen und Rhein-Sieg nach den Maßstäben des Krankenhausbedarfsplans gesichert sei.

„Diese vorschnelle Bewertung können wir so nicht nachvollziehen. Wir bewerten den Wegfall der Kapazitäten im Bereich der Neonatologie in Sankt Augustin hingegen sehr kritisch. Einerseits mit Blick auf die vorhandenen, heute schon begrenzten Kapazitäten in den umliegenden Krankenhäusern, anderseits im Hinblick auf die besondere Situation am Standort in Sankt Augustin, wo man vor allem auf die Behandlung und Versorgung von Risikogeburten bestens vorbereitet ist“, so die CDU-Kreisvorsitzende Elisabeth Winkelmeier-Becker.

„Wir waren uns deshalb sehr schnell einig, dass im Zuge einer sorgfältigen Prüfung zunächst alle Fakten auf den Tisch kommen müssen. Die Beschäftigten aber auch die Menschen im Rhein-Sieg-Kreis brauchen jetzt Klarheit, wie es in Sankt Augustin weitergehen soll. Deshalb haben wir umgehend die zuständige Gesundheitsministerin des Landes NRW eingeschaltet“, so der Bundestagsabgeordnete Dr. Norbert Röttgen. Von Barbara Steffens (Bündnis 90/die Grünen) wollen wir u.a. wissen:

•             Können die in Sankt Augustin wegfallenden Kapazitäten an anderen Standorten der Region aufgefangen werden oder sind dort oder anderswo Erweiterungen nötig?

•             Sind seinerzeit Landeszuschüsse in Richtung der Asklepios-Klinik geflossen, um Bau und Betrieb der Geburtsstation in Sankt Augustin zu gewährleisten?

•             Falls ja, unterliegen diese Zuschüsse möglicherweise einer vertraglichen Bindung, die über den 1.7.2017 hinausreicht?

•             Gibt es innerhalb des Krankenhausbedarfsplans bei der Vorhaltung von Geburtshilfekapazitäten regionale Abgrenzungskriterien bzw. Vorschriften, innerhalb welcher Radien diese Kapazitäten vorgehalten werden müssen?

•             Wie sehen darüber hinaus die qualitativen Anforderungen an die Neonatologie aus?

Andrea Milz MdL hat zudem eine „Kleine Anfrage“ zum beschriebenen Problemfeld an die Landesregierung gerichtet.