Organspende CDU Rhein-Sieg diskutiert ein gerne verdrängtes Thema

01.02.2019

Ein Thema, das man gerne verdrängt, schaffte es dennoch, dass zahlreiche Gäste trotz Glatteis und Handball-WM am 25. Januar ins Kranz Parkhotel nach Siegburg kamen. Elisabeth Winkelmeier-Becker, Rechts- und Verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Prof. Dr. Martin Söhle, Transplantationsbeauftragter Arzt der Universitätsklinik Bonn, waren bei der Premiere des neuen Veranstaltungsformats „Versus!“ der CDU Rhein-Sieg als Experten geladen, um den aktuellen Diskurs zur Organspende auszuleuchten. „Viele Menschen sind zur Organspende bereit, doch trotzdem fehlen Transplantate“, begründete Winkelmeier-Becker den Vorstoß der Bundesregierung, gleich mit mehreren Gesetzesinitiativen sowohl die Spendenbereitschaft zu erhöhen als auch Krankenhäusern die Arbeit zu erleichtern. Dabei stehen finanzielle und organisatorische Verbesserungen für die Kliniken zunächst im Mittelpunkt. Danach wird es im Deutschen Bundestag eine Debatte geben, ob zukünftig weiterhin eine ausdrückliche Einwilligung des Spenders nötig ist, oder ob nur bei seinem Widerspruch eine Spende ausscheidet.

Prof. Dr. Söhle brachte die aktuellsten Zahlen mit: „Der Rückgang bei den Organspenden konnte 2018 gestoppt werden. 955 verstorbenen Spendern wurden im vergangenen Jahr zum Teil mehrere Organe entnommen – bei mehr als 10.000 Patienten, die auf ein Transplantat warten.

Die Entnahme von Organen wie Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm wird nur post mortem vorgenommen. Gesetzliche Voraussetzung dafür ist die eindeutige Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (Hirntodes). „Da pro Jahr in Deutschland etwa 1200 Menschen einen Hirntod erleiden, bleibt die Zahl der potenziell verfügbaren Spenderorgane eingeschränkt“, so Prof. Dr. Söhle. „Beim Herztod, den in Deutschland jedes Jahr rund 930.000 Menschen erleiden, ist der Tote kalt, starr und blass. All das sind Hirntote nicht, aber ihnen ist eine Rückkehr ins Leben endgültig nicht mehr möglich. Dies wird durch verschiedene sichere Untersuchungen durch zwei Ärzte festgestellt.“

Eine positive Haltung zur Organspende vertreten seit 1990 offiziell auch die beiden großen christlichen Kirchen. Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) haben in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten, dass „der Hirntod ebenso wie der Herztod den Tod des Menschen bedeutet".

Prof. Dr. Söhle warb für die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgestellte doppelte Widerspruchslösung: „Über Eurotransplant ist Deutschland in eine Service-Organisation eingebunden, die in acht europäischen Ländern für die Zuteilung von Spenderorganen zuständig ist. Jedes Jahr erhalten zahlreiche deutsche Patienten Spenderorgane aus Kooperationsstaaten, in denen bereits die Widerspruchslösung gilt. Das sollten die Verantwortlichen im Deutschen Bundestag bedenken“, so Prof. Dr. Söhle.

Nur 36 Prozent der Deutschen haben einen Spenderausweis, obwohl laut Umfragen 84 Prozent einer Spende positiv gegenüberstehen. „Jeder Erwachsene sollte sich mit der Frage auseinandersetzen, ob er im Fall des Falles zur Organspende bereit ist und dann seine Entscheidung bewusst treffen. Die Gelegenheit dazu könnte beispielsweise genutzt werden, wenn ein neuer Personalausweis beantragt wird“, befand Elisabeth Winkelmeier-Becker. „Die Widerspruchslösung wäre konsequent, setzt aber voraus, dass der Widerspruch jederzeit wirklich einfach und ohne jeden Rechtfertigungsdruck erklärt werden kann. Die eigene Entscheidung des Einzelnen muss in jedem Fall maßgeblich sein.“

In der Diskussion wurden auch Zweifel geäußert, ob dem Schweigen auf die Frage zur Spendenbereitschaft die Bedeutung der Zustimmung beigemessen werden darf. Ein Diskussionsteilnehmer: „Schweigen als stillschweigende Zustimmung gilt hierzulande allenfalls im routinierten rechtlichen Verkehr, bei Geschäften unter Kaufleuten.“

Einigkeit herrschte jedoch unter den Experten und Diskussionsteilnehmern darüber, dass der Staat das Recht hat, seinen Bürgerinnen und Bürgern eine Entscheidung zur Organspende abzuverlangen, die allerdings jederzeit revidierbar sein muss. Ein Diskussionsteilnehmer brachte es auf den Punkt: „Organspende ist kein Geschäft, sondern ist und bleibt ein Akt der Nächstenliebe.“